Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 festgelegten Anforderungen gelten für die Bereitstellung der erforderlichen Daten für die Bereitstellung von Daten über den Betrieb der elektronischen Kommunikationsnetze.
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Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 festgelegten Anforderungen gelten für die Bereitstellung der erforderlichen Daten für die Bereitstellung von Daten über den Betrieb der elektronischen Kommunikationsnetze.