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Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst.