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Produktdetails:
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| Teilenummer: | LTC7801EFE | Funktion: | Rücktritt |
|---|---|---|---|
| Spannung - Versorgung (VCC/VDD): | 4V | 140V | Frequenz - Umschalten: | 50kHz | 900kHz |
| Arbeitszyklus (maximal): | 100 % | Betriebstemperatur: | -40°C ~ 125°C (TJ) |
LTC7801EFE ist ein leistungsstarker Step-Down-Schaltregulator DC/DC-Controller, der für 48V-Human-Roboter-Servo- und KI-Hauptplattenanwendungen optimiert wurde.Dieser Controller treibt eine alle N-Kanal synchrone Leistung MOSFET Stufe, die von Eingangsspannungen bis zu 140V arbeiten kannEine konstante Frequenz-Strommodus-Architektur ermöglicht eine phaseverriegelbare Frequenz von bis zu 850 kHz.
| Topologie | - Was ist los? |
|---|---|
| Anzahl der Ausgänge | 1 Ausgabe |
| Schaltfrequenz | 50 kHz bis 900 kHz |
| Arbeitszeit - max. | 100% |
| Ausgangsspannung | 800 mV bis 60 V |
| Ausgangsstrom | 10 A. |
| Mindestbetriebstemperatur | -40°C |
| Höchstbetriebstemperatur | +125°C |
| Montageart | SMD/SMT |
| Packung / Gehäuse | TSSOP-24 |
| Herbstzeit | 15 ns |
| Isolation | Nicht isoliert |
| Betriebsspannung | 4 V bis 140 V |
| Teilnummer | Paket |
|---|---|
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | 325-LFBGA |
| Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. | LFBGA-536 |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | 1152-FCBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. | 536-LFBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | 484-FCBGA |
| M2S005-1TQG144I | TQFP-144 |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | 784-FCBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | LFBGA-536 |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | 784-FCBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | 784-FCBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | 536-LFBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | 536-LFBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | 484-FCBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. | BGA-325 |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | 484-FCBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | 536-LFBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | FCBGA-484 |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | BGA-325 |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | 325-LFBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. | 325-LFBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. | 784-BGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | 484-FCBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | 484-FCBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | 484-FCBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. | 484-FCBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind. | FCBGA-484 |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | 1152-FCBGA |
| Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu entnehmen. | FBGA-484 |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. | 784-BGA |
| Die Bezeichnung "Bundeswehr" ist die Bezeichnung, mit der die Bezeichnung "Bundeswehr" bezeichnet wird. | FCBGA-1152 |
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