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Produktdetails:
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| Hervorheben: | Sensor-IC MA782GGU,Ma782GGU |
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| Teilnummer | Paket |
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| MAX17220ALT | uDFN-6 |
| Maximaler Wert für die Anlage | TQFN-16 |
| CC2674R106T0RGZR | VQFN48 |
| CC2640R2LRGZR | VQFN-48 |
| K32W041Z | Einheitliche Datenbank |
| CC1311R31T0RGZR | VQFN-48 |
| Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | VQFN-48 |
| Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt. | QFN-64 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | QFN-40 |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | QFN-40 |
| DA14682-00F08A92 | 60 VQFN |
| Die Befehlshaberin ist verpflichtet, die Befehlshaberin zu informieren. | 64-TFBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | 48-QFN |
| AWR6843ABGABLRQ1 | FCCSP-161 |
| IWR6843AQGABLR | FCBGA-161 |
| Die Befehlshaberin ist verpflichtet, die Befehlshaberin zu informieren. | 64-TFBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Produkte. | 48-VFQFN |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | 125-VFBGA |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind. | Einheitliche Datenbank |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Produkte. | 125-VFBGA |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | 32 VFQFN |
| LTC5800HWR-WHMA | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die Befehle für die Beförderung von Luftfahrzeugen sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zu finden. | 64-TFBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | 125-VFBGA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | 48-VFQFN |
| Die Befehle des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz gelten für die Beförderung von gefährlichen Stoffen. | 48-VFQFN |
| Die Befehle für die Beförderung von Luftfahrzeugen sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zu finden. | 64-TFBGA |
| Die Befehle für die Beförderung von Luftfahrzeugen sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zu finden. | 64-TFBGA |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. | 48-QFN |
Ansprechpartner: Sales Manager
Telefon: 86-13410018555
Faxen: 86-0755-83957753