Mingjiada Versorgung Ambarella CVflow KI-SoCs, Versorgung CVflow Automobil KI-Domänenkontroller
Da sich die Welle der Automobilintelligenz beschleunigt, sind KI-Domänensteuerungen zur Kernhardwareplattform für Advanced Driver Assistance Systems (ADAS) und Autonomes Fahren (AD) geworden.Ambarella's CVflow KI-SoC, mit seiner außergewöhnlichen KI-Rechenleistung, seinem geringen Stromverbrauch und seiner Zuverlässigkeit für den Automobilbereich, hat sich als bevorzugte Lösung im globalen Automobilelektroniksektor etabliert.
Shenzhen Mingjiada Electronics Co., Ltd. wurde von der chinesischen Behörde für die elektronische Ausrüstung und -technologie ermittelt.- ein langjähriger Lieferant des gesamten Angebots von Ambarella CVflow AI SoC Automobil-AI-Domänensteuerungen, einschließlich der CV3-AD635, CV3-AD655, CV3-AD685 und CV72AQ,die in der Lage ist, das gesamte Spektrum der Anforderungen an das autonome Fahren von Stufe 2+ bis Stufe 4 zu erfüllen.
Übersicht über das Ambarella CVflow AI SoC
Mit der CVflow 3.0-Architektur und den fortschrittlichen Fertigungsprozessen ist Ambarella zu einem führenden Unternehmen im Bereich der visuellen Verarbeitung von KI-Geräten geworden.Seine Chips nutzen 4nm/5nm fortschrittliche Prozesse, integriert proprietäre Deep-Learning-Beschleuniger, unterstützt die parallele Verarbeitung mehrerer 8Kp60-Video-Streams und kann hybride Transformer- und CNN-Algorithmen mit extrem geringem Stromverbrauch ausführen,Damit werden sie zur Kernplattform für Edge Intelligence.Ambarella konzentrierte sich ursprünglich auf die Hochauflösungs-Videoverarbeitung und hat sich inzwischen zu einem führenden Unternehmen im Bereich der physischen KI entwickelt.Seine Kernstärke liegt in seiner firmeneigenen CVflow-Architektur, die sich nun in der dritten Generation befindet (3.0) ◄ mit den Flaggschiffprodukten, darunter die CV3-AD685 und die neu veröffentlichte CV7-Serie.
Mingjiada Electronics beliefert [Ambarella] CVflow AI SoCs ‡ Automobil-AI-Domänensteuerungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 aufgeführt sind.
CV22FS
CV72AQ
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Anforderungen an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Anforderungen an die Anwendungsberechtigung sind in Anhang I zu erläutern.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 aufgeführt sind.
Die Anforderungen an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG gelten nicht für die Berechnung von Fahrzeugkosten.
Die Anforderungen an die Anwendungsberechtigung sind in Anhang I zu erläutern.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Prüfungen werden nach Absatz 1 durchgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 aufgeführt sind.
N1-A0-RH
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates [2] enthalten sind.
CV2FSA-A1-RH
CV2FS-A0-RH
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates [2] enthalten sind.
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
CV3-AD635
CV3-AD655
Für professionelle Lieferungs- oder Recyclingdienste in Bezug auf Ambarella Vision AI SoC-Chips wenden Sie sich bitte an Mingjiada Electronics, um detaillierte technische Dokumentation und Angebotsvorschläge zu erhalten.
URL der Firma:Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Informationen zu übermitteln:
Ansprechpartner: Mr. Sales Manager
Telefon: 86-13410018555
Faxen: 86-0755-83957753